LehrerIn krank – was dann? Vertretungskonzept für den Fall der Fälle abgestimmt
Natürlich wäre es am besten, wenn niemals jemand krank würde – doch das ist leider nicht die Realität. Die kalte Jahreszeit ist da natürlich oft besonders kritisch. Also muss eine Schule sich auch auf Krankheitsfälle bei Lehrerinnen und Lehrern vorbereiten. Das wird angesichts immer knapper werdender Personalversorgung immer herausfordernder.
Dabei gilt an allen Grundschulen: Es besteht immer die Verpflichtung der Schule, die Kinder für die Dauer des Schulvormittags (8-12 bzw. 13 Uhr) zu unterrichten = Volle Halbtagsschule. Diese Verpflichtung beinhaltet bei unvermeidbarem Unterrichtsausfall immer wenigstens die zuverlässige Betreuung von Kindern, die nicht zu Hause bleiben können, in der Schule!
Allerdings muss man auch sehen, dass Not- und Akutlösungen, wie reine Betreuung, Mitführung, Aufteilen und Zusammenlegen von Klassen keineswegs Unterricht und effektive Lernzeit darstellen – vor allem, wenn sie längerfristig oder in häufiger Wiederholung eingesetzt werden. Da ist weniger oft mehr! Vertretungsorganisation muss auch in Krankheitszeiten die Unterrichtsqualität im Auge behalten!
An der Zeppelinschule haben Schulleitung, Kollegium und Elternvertretung (SEB) nun einstimmig ein Vertretungskonzept abgestimmt, dass selbstverständlich die Vorgaben der Vollen Halbtagesschule erfüllt – aber auch Möglichkeiten flexibler Unterrichtsorganisation zur Bewahrung von Unterrichtsqualität ermöglicht und erläutert. Dieses Konzept können Sie in unserem Downloadbereich für Eltern im Detail nachlesen.