Ab 22. Februar: Endlich wieder Unterricht in der Schule – wenigstens im täglichen Wechsel!
Regelungen zum Wechselunterricht ab 22. Februar 2021
Ab Montag, 22. Februar, beginnt nun endlich der Präsenz-Wechselunterricht , so wie wir ihn bereits vor zwei Wochen geplant hatten.
Endlich wieder Unterricht in der Schule – wenigstens jeden zweiten Tag!
Wichtige Änderung gegenüber der vorherigen Planung: Alle Kinder sind nun verpflichtet, den Wechsel-Präsenzunterricht zu besuchen! Es besteht wieder Schul-Präsenzpflicht!
Organisatorische Informationen zum Start am 22. Februar:
- Die Eltern sind durch die Klassenleitungen über die Einteilung ihres Kindes in die Teilgruppen informiert. Damit ist auch klar, an welchen Tagen, die Kinder jeweils Präsenztag in der Schule bzw. Lerntag zu Hause haben. Im Zweifel fragen Sie bei der Klassenleitung nach!
- Unterrichtszeiten: Die Klassenstufen 1 & 2 haben Unterricht von 8:00-12:00 Uhr, auch freitags. Die Klassenstufen 3 & 4 haben Unterricht von 8:00-13:00 Uhr.
- Die bisherigen Klassen-Zugänge bleiben. Im gesamten Gebäude gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln wie bisher.
- Es werden alle Fächer im Klassenverband unterrichtet. Sportunterricht wird als Bewegungszeit in den Tagesablauf eingeplant, da die Sporthallen nicht nutzbar sind.
- Der Großteil des Unterrichtes, in vielen Klassen der komplette Unterricht, wird von den Klassenleiter*innen erteilt und organisiert.
- Fachlehrer*innen ergänzen die Unterrichtszeit, wo dies nötig ist.
- Die Personalressourcen sind mit diesem Plan vollkommen ausgeschöpft. Vertretungsunterricht ist nicht möglich, so dass im Krankheitsfall einer Lehrkraft Präsenzunterricht ausfallen muss.
- Notbetreuungsgruppen werden weiterhin für die Kinder eingerichtet, die am „Lerntag“ zu Hause nicht betreut werden können. In diesen Notgruppen findet kein Unterricht statt, lediglich – wo möglich – Betreuung beim Üben. Eine vorherige Anmeldung für die Notbetreuung ist zwingend notwendig.
- Die Ganztagsschule wird vorerst weiterhin nur als Not-GTS ohne Mittagessen angeboten. Da GTS-Personal am Vormittag in der Notbetreuung eingesetzt ist, fehlen hier die personellen Ressourcen für ein ausgeweitetes Angebot. Wir arbeiten vorsichtig an einer schrittweisen Anpassung in Richtung Normalität.
- Durch die Präsenzpflicht im Wechselunterricht ist auch die Durchführung von Klassenarbeiten und Leistungskontrollen wieder möglich, da keinem Kind ein Nachteil entsteht, das noch im Distanzunterricht wäre.
- Angesichts der zunehmend auftretenden neuen Virusmutationen gilt besondere Vorsicht: Daher gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht für Lehrer*innen und Schüler*innen. Hier werden für Lehrer*innen medizinische Masken und FFP2/KN95-Masken empfohlen, die Schüler*innen dürfen aber auch weiterhin Alltagsmasken verwenden, da FFP2-Masken für Kinder unter 14 Jahren medizinisch auch nicht empfohlen werden
- Bei strenger Einhaltung der übrigen Hygienebestimmungen und insbesondere des Abstandsgebotes – bleibt es in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft, (z.B. bei der Vermittlung neuer Unterrichtsinhalte im Bereich der Hör- und Sprecherziehung, bei der Einführung neuer Buchstaben, beim Diktieren oder in anderen spezifischen Unterrichtssituationen) zeitweise auf das Tragen einer Maske zu verzichten. Darüber hinaus sollen ausreichend viele Maskenpausen eingelegt werden (z.B. im Rahmen von Stillarbeitsphasen am Platz oder aber auch bei Bewegungs- und Sportphasen mit Abstand im Freien).
Hier finden Sie die diesbezüglichen Schreiben des Ministeriums: Regelungen / Masken
Hier finden Sie Übersetzungen in verschiedenen Sprachen: Englisch / Spanisch / Russisch / Polnisch / Portugiesisch / Italienisch / Französisch / Arabisch